Theaterrecht

Die "Bretter, die die Welt bedeuten", ziehen nicht nur Besucher an, sondern sind auch Wirkungsstätte tausender Menschen, welche als Künstler und Techniker diese "Welt" aufrechterhalten.

Betroffene Rechtsbereiche

Die Besonderheiten des Theaterbetriebes erfordern spezielle Regelungen im

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Betriebsanlagenrecht und
  • Vertragsrecht.

Aufgabenstellung


  • Wie kann die künstlerische Leistung rechtlich abgesichert werden?
  • Welche Vertragsgestaltungen sind möglich und zielführend?
  • Wie können erworbene sozialrechtliche Ansprüche vor dem Hintergrund massiver Einschränkungen durchgesetzt werden?

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren Künstler sowie technisches Personal sowohl vor den Arbeits- und Sozialgerichten als auch vor dem Bühnenschiedsgericht I. und II. Instanz. Ein Großteil der schiedsgerichtlichen Verfahren in Österreich wurden in den letzten 15 Jahren durch unserer Kanzlei eingeleitet und konnten positiv abgeschlossen werden.

Aktuelle Entwicklung, Literatur

Die "Pensionsreformen" der letzten Jahre haben zu teils gravierenden Kürzungen im Sozialbereich geführt, wobei der Verfassungsgerichtshof mehrfach diese Kürzungen als verfassungskonform beurteilt hat, wenn die Regierung Gründe für diese Kürzungen nennen konnte. Von einschneidenden Kürzungen durch die Abschläge für "Frühpensionisten" waren insbesondere BalletttänzerInnen der Bundestheater betroffen. Trotz einer gegenteiligen Vorentscheidung ist es unserer Kanzlei gelungen, den Obersten Gerichtshof in mehreren von unserer Kanzlei vertretenen Verfahren von der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung zu überzeugen. Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr in diesen Verfahren die gesetzliche Regelung als unsachlich und damit gleichheitswidrig erkannt und deren Verfassungswidrigkeit festgestellt. Diese Entscheidung hat weit über die Anlassfälle hinaus Bedeutung für Berufsgruppen, in denen wegen besonderer körperlicher und psychischer Belastung eine volle Belastung bis zum regulären Pensionsantrittsalter unzumutbar ist. Zu einer ganz neuen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in von unserer Kanzlei geführten Verfahren siehe unter Theaterrecht.