SchadenersatzDie Kompliziertheit unserer (Um-)Welt bringt es mit sich, dass jedermann der Gefahr eines Unfalls ausgesetzt ist. Betroffene RechtsgebieteHaftung für eigenes
Aufgabenstellung
Schwerpunkte unserer TätigkeitUnsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Abwicklung von (Verkehrs-)Unfällen, insbesondere bei Vorliegen schwerer Körperverletzungen mit Dauerfolgen. Oftmals ist eine außergerichtliche Regelung möglich, manchmal aber auch eine Prozessführung unvermeidlich. Ein größtmöglicher Erfolg ist zu erzielen, wenn eine frühzeitige Kontaktaufnahme erfolgt, die Unfallsfolgen lückenlos dokumentiert und die Dauerfolgen mit einbezogen werden. Aktuelle Entwicklung, LiteraturIn einer kürzlich von unserer Kanzlei erwirkten Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof zu der bisher uneinig beantworteten Frage Stellung genommen, ob ein Elternteil der gegnerischen Versicherung haftet, wenn ihm fahrlässiges Verhalten (gegenüber seinen Kindern) vorgeworfen werden kann. Der Hintergrund war ein Schadenersatzprozess, in dem die Versicherung des Unfallsgegners sich gegen die Ansprüche der verletzten Kinder wandte, weil sie deren Mutter mit einem betrunkenen Lenker mitfahren ließ. Darin sah die Versicherung eine Fahrlässigkeit, die zu Lasten der Kinder ausschlagen sollte. Der OGH hat sich jedoch unseren Argumenten vollinhaltlich angeschlossen und eine eklatante Fehlleistung der unteren Instanzen, die der Versicherung recht gaben, beseitigt. Schlagwortartig könnte man sagen: Kinder haften nicht für ihre Eltern. Die Fahrlässigkeit eines Elternteils begründet keine Möglichkeit, sich das Geld, das für die Ansprüche der Kinder zu leisten ist, von dem betreffenden Elternteil zurückzuholen. Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen und sie macht auch Sinn. Ökonomisch wäre es gleichgültig, ob man dem fahrlässigen Elternteil im Regressweg die den Kindern geleisteten Beträge zurückfordert oder den Kindern selbst sofort die Ansprüche kürzt. In beiden Fällen ist das Familienvermögen das Gleiche, was letzten Endes auch die Kinder berührt. |