ReligionsrechtSind die Zeiten, in denen es wegen der Religionszugehörigkeit zu Diskriminierungen kam, wirklich vorbei, wie man am Beginn eines neuen Jahrtausends hoffen möchte? Betroffene RechtsbereicheDie Rechtsordnung enthält viele Regelungen, welche die religiöse Sphäre des Menschen betreffen, ausgehend von der völkerrechtlichen Absicherung der Religionsfreiheit, über die innerstaatliche Verfassung bis zu vielen Detailregelungen, welche die gesamte Rechtsordnung durchziehen (so genanntes Staatskirchenrecht). Religionsrecht berührt daher alle großen Rechtsgebiete. Aufgabenstellung
Das österreichische Religionsrecht enthält gravierende Defizite im persönlichen Rechtsschutz sowie ein System mehrstufiger Klassifizierungen von Religionsgemeinschaften, welche zu gravierenden Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen sowohl einzelner Religionsgemeinschaften als auch in der Rechtsposition des einzelnen Gläubigen führen. Schwerpunkte unserer TätigkeitDas österreichische Staatskirchenrecht befindet sich seit einigen Jahren in einem gravierenden Umbruch, welcher durch eine Reihe von Entscheidungen der österreichischen Höchstgerichte eingeleitet wurde. Diese Entscheidungen wurden im wesentlichen durch unsere Kanzlei erwirkt. Auch derzeit vertreten wir viele Fälle, welche bei den Höchstgerichten zur Entscheidung anstehen. Daneben gestalten wir laufend wissenschaftliche Veranstaltungen zu religionsrechtlichen Fragen mit. Alle Mitarbeiter sind auch durch wissenschaftliche Publikationen auf diesem Gebiet bereits hervorgetreten. Aktuelle Entwicklung, LiteraturErkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 14. März 2001, GZ: B 98/99, betreffend das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Das Höchstgericht hat in völliger Verkennung der Grundrechtslage entgegen der geschlossenen Meinung in der Lehre eklatante Ungleichbehandlungen in der Erlangung der Anerkennung nicht beseitigt. Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 6.10.1999, GZ: B 15/99, betreffend Gleichstellung religiöser Bekenntnisgemeinschaften und Kirchen bei der Gefangenenseelsorge. (Entscheidung von uns erwirkt) Am 7.5.2009 erfolgte die staatliche Anerkennung der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Österreich mit Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, BGBl. II 139/2009. Dies stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des österreichischen Staatskirchenrechtes dar und beendet eine lange Tradition rechtlicher Diskriminierung kleinerer Religionsgemeinschaften. Unsere Kanzlei hat die zu diesem Umbruch in der österreichischen Rechtsentwicklung seit Jahrzehnten maßgeblich beigetragen. Kalb/Potz/Schinkele, Religionsgemeinschaftsrecht, Verlag Österreich 1998 Ortner, Religion und Staat, Schriftenreihe COLLOQUIUM Band 1, Verlag Österreich 2000 Hetzenauer, Säkularität und religiöse Neutralität des Staates, Dissertation Innsbruck 2000 Mayer, Staat und "Sekten" - staatliche Informationen und Rechtsschutz, Schriftenreihe COLLOQUIUM Band 3, Verlag Österreich 2001 Noll, Jehovas Zeugen als Bekenntnisgemeinschaft - Rechtsfragen um eine religiöse Minderheit, Schriftenreihe COLLOQUIUM Band 4, Verlag Österreich 2001 Kohlhofer/Noll, Jehovas Zeugen - Verkündiger des Königreiches Gottes, öarr 2002, 147. In diesem Aufsatz wird die geschichtliche und rechtliche Entwicklung der Bekenntnisgemeinschaft kurz nachgezeichnet. Potz/Kohlhofer (Hg.), Die ‚Anerkennung’ von Religionsgemeinschaften, Verlag Österreich, Wien 2002 Kalb/Potz/Schinkele, Religionsrecht, Wien 2003 Brünner, "Sekten" im Schussfeld von Staat und Gesellschaft, Schriftenreihe COLLOQUIUM, Band 10, Verlag Österreich, 2004 Warto, "Schlag-"wort Sekte, Schriftenreihe COLLOQUIUM Band 16, Verlag Österreich, 2008 Kohlhofer (Hg.), Religionsgemeinschaftenrecht und EGMR, Schriftenreihe COLLOQUIUM Band 17, Verlag Österreich, 2009 |