>> Besuchen Sie auch das Archiv! <<

Der gute Rat - Aktuell

MEINE PERSÖNLICHE VORSORGE- TEIL 3

Was geschieht mit meinen Vermögenswerten?

Bei meinem Ableben bestimmt das Gesetz, wer mir hinsichtlich meiner materiellen Verlassenschaft (bewegliches und unbewegliches Vermögen, Imaterialgüterrechte, Schulden, etc.) nachfolgt (sogenannte „gesetzliche Erbfolge“). Wenn diese gesetzliche Erbfolge meinen Vorstellungen, meinen persönlichen Umständen oder denen meiner Angehörigen nicht entspricht, muss ich eine letztwillige Verfügung errichten. Diese bedarf einer penibel einzuhaltenden Form, damit sie auch wirksam ist.

Der Gesetzgeber hat in letzter Zeit die Möglichkeit der mündlichen Errichtung einer letztwilligen Verfügung sehr eingeschränkt, sodass jedenfalls die schon bisher praktizierte Schriftform unumgänglich ist.

Schriftliche letztwillige Verfügungen können sehr unterschiedliche Inhalte und Rechtswirkungen haben (Testament, Kodizill, Erbvertrag, Schenkung auf den Todesfall). Jede dieser Verfügungen hat spezifische Anwendungsbereiche, Vor- und Nachteile und auch mögliche Alternativen, um den angestrebten Zweck zu erreichen. Eine eingehende Beratung unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände, Bedürfnisse und Wünsche ist jedenfalls erforderlich.

Umgekehrt besteht auch die Möglichkeit durch eine letztwillige Verfügung jemanden von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen (sogenannte Enterbung), den Pflichtteil zu entziehen und unter Umständen herabzusetzen. Daneben sind alternative Möglichkeiten (Erbverzichtsvertrag, Pflichtteilverzichtsvertrag, Übergabe zu Lebzeiten) zu prüfen.

In aller Regel ist es möglich unter Zugrundelegung des gesetzlich möglichen Instrumentariums eine Lösung zu finden, welche sowohl den eigenen Wünschen entgegenkommt, als auch den Bedürfnissen der Angehörigen oder anderer bedachter Personen.