Grund- und Menschenrechte

"Jeder Mensch hat angeborene schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte." Diese Erkenntnis, vor fast 200 Jahren im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 16) formuliert, ist aktueller denn je.

Betroffene Gebiete

Der Bogen umfasst - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - z.B.

  • Recht auf Leben
  • Recht auf ein faires Verfahren
  • Achtung der Privatsphäre
  • Recht der freien Meinungsäußerung, Religionsfreiheit sowie
  • Schutz vor Diskriminierungen

Aufgabenstellung

Die Grundfreiheiten und Menschenrechte werden heute nicht nur durch staatliche (und überstaatliche!) Institutionen, sondern auch durch die ökonomische und technologische Entwicklung gefährdet. Der Schutz der Grundrechte ist daher Gegenstand vieler Verfassungsgesetze und auch internationaler Vertragsnormen. Rechtsschutzeinrichtungen auf unterschiedlicher Ebene sollen unsere Freiheit sichern.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Unsere Kanzlei ist im In- und Ausland zum Schutz der Menschenrechte tätig; sie arbeitet mit Rechtsanwälten in vielen Staaten Europas und den USA zusammen und vertritt internationale Menschenrechtsorganisationen. Richtungsweisende Entscheidungen der österreichischen Höchstgerichte konnten von unserer Kanzlei erkämpft werden. Die intensive Beschäftigung mit dieser wichtigen Rechtsmaterie führte nicht zuletzt auch zu Veröffentlichungen zum Schutz der Menschenrechte, im besonderen der Religions- und Gewissensfreiheit, dem Recht auf Selbstbestimmung etc.

Aktuelle Entwicklung, Literatur

Derzeit erwägt die EU die Aufnahme einer eigenen Charta der Grund- und Menschenrechte in die in Vorbereitung stehende Verfassung der Europäischen Union.

In einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 31.7.2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich wegen mehrfacher Verletzung der Menschenrechte verurteilt (Rechtssache Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas and others v. Austria). Die Entscheidung hat weit über Österreich hinaus Bedeutung, weil der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht nur die Praxis der österreichischen Behörden kritisiert, sondern auch das in vielen Ländern nachgeahmte System der Anerkennung von Religionsgemeinschaften in Österreich verurteilt hat (Entscheidung von uns erwirkt).

Hetzenauer, Die Säkularität des Staates, Innsbruck 1997, 59ff

Kern, Limitierte Einwilligung. Zum Ausschluss von Behandlungsmethoden, Manz Verlag, Wien 1999

Kohlhofer [Hrsg], Gewissensfreiheit und Militärdienst, Verlag Österreich, Wien 2000

Barta/Kern (Hg.), Recht auf Gesundheit, Verlag Österreich, Wien 2002

Potz/Kohlhofer (Hg.), Die ‚Anerkennung’ von Religionsgemeinschaften, Verlag Österreich, Wien 2002

Kern/Mazal (Hg.), Grenzen der Selbstbestimmung, Verlag Österreich, Wien 2003

Kohlhofer/Moos (Hg.), Österreichische Opfer der NS-Gerichtsbarkeit – Rehabilitierung und Entschädigung